Neues Jugendgesetz mit 1. Oktober 2013 in Kraft
Graz (10.09.2013) - Am 1. Oktober 2013 tritt das neue Jugendgesetz in Kraft, das unter anderem ab sofort - neben Anzeigen bei den Bezirkshauptmannschaften - die Möglichkeit von Organstrafmandaten im Falle von Gesetzesübertretungen vorsieht. Der zuständige Landesrat für Familie, Bildung und Jugend Michael Schickhofer hat am Dienstag den Medien die Neuerungen des Jugendgesetzes präsentiert.