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Informationen für Gewerbetreibende

Das Ziel des Jugendgesetzes ist es, Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen zu schützen. Aus diesem Grund gibt es zahlreiche gesetzliche Bestimmungen, welche vor allem Betriebe der Gastronomie und Hotellerie in ihrer täglichen Arbeit beeinflussen.

Es besteht insbesondere auch die Verpflichtung, in den Betrieben auf die Beschränkungen und Verbote für Kinder und Jugendliche in deutlich lesbarer Schrift an deutlich sichtbarer Stelle hinzuweisen.

Diese Verpflichtung erfüllen Sie mit dem  Aushang der zum Download bereitgestellten Jugendschutztafel.

Hier finden Sie den  Leitfaden "Jugendschutz in der Gastronomie".

Im Bereich der Informationen für Erwachsene und Erziehungsberechtigte finden Sie das Steiermärkische Jugendgesetz in einfacher Sprache und diverse Übersetzungen. 

 

Dokumente

  • Aushang Jugendgesetz
  • Leitfaden Gastronomie

Kontakt

  • A6 Bildung und Gesellschaft, Referat Jugend
  • +43 (316) 877-2637
  • Fax: +43 (316) 877-4841
  • E-Mail
  • Karmeliterplatz 2 / 2. Stock
    8010 Graz
Bitte klicken Sie auf das Bild, um zum Steiermärkischen Jugendgesetz zu gelangen
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8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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