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Informationen für Erwachsene und Erziehungsberechtigte

Der Jugendschutz hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen zu schützen, die sich nachteilig auf ihre körperliche, geistige, seelische, sittliche, ethische, charakterliche und soziale Entwicklung auswirken.

Klare rechtliche Rahmenbedingungen sollen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte als Hilfe dienen, um ihre Kinder und Jugendlichen in der Erlangung von Kompetenzen im Umgang mit Risiken zu unterstützen.

Alles Wissenswerte zum Jugendgesetz und noch mehr finden Sie in diesem  Folder.

Hier finden Sie das Stmk. Jugendgesetz in einfacher Sprache:  Jugendgesetz in einfacher Sprache und in Kurzform:  Jugendgesetz in Kurzform

Die Kurzfassung des Stmk. Jugendgesetzes wurde zudem in folgende Sprachen übersetzt: 

  •  Arabisch
  •  Englisch
  •  Farsi
  •  Kroatisch
  •  Rumänisch
  •  Russisch
  •  Türkisch
 

Dokumente

  • YOLO Folder Jugendgesetz Erziehungsberechtigte 
    (4 MB!)

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  • A6 Bildung und Gesellschaft, Referat Jugend
  • +43 (316) 877-2637
  • Fax: +43 (316) 877-4841
  • E-Mail
  • Karmeliterplatz 2 / 2. Stock
    8010 Graz
Bitte klicken Sie auf das Bild, um zum Steiermärkischen Jugendgesetz zu gelangen
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8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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