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Informationen für Veranstalterinnen und Veranstalter

Das Ziel des Jugendgesetzes ist es, Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen zu schützen. Aus diesem Grund gibt es zahlreiche gesetzliche Bestimmungen.

Es besteht insbesondere auch die Verpflichtung, bei Veranstaltungen auf die Beschränkungen und Verbote für Kinder und Jugendliche in deutlich lesbarer Schrift an deutlich sichtbarer Stelle hinzuweisen.

Diese Verpflichtung erfüllen Sie mit dem Aushang der zum Download bereitgestellten   Jugendschutztafel.

Hier finden Sie unseren Leitfaden für Veranstaltungen:  Jugendschutz bei Veranstaltungen

Im Bereich der Informationen für Erwachsene und Erziehungsberechtigte finden Sie das Steiermärkische Jugendgesetz in einfacher Sprache und diverse Übersetzungen.

Projekt "Fest im Griff" von VIVID - Fachstelle für Suchtprävention

Mit dem Projekt „Fest im Griff" setzt sich  VIVID - Fachstelle für Suchtprävention für eine verantwortungsvolle Festkultur ein. Auf der Homepage von VIVID können Sie sich mit Ideen und Anregungen bei der Umsetzung Ihrer Feier unterstützen lassen. Vom Umgang mit Alkohol und Nikotin, über die aktuellen Bestimmungen des Jugendschutzes, bis hin zu Rahmen und Sicherheit eines Festes, finden Sie umfassende Ideen und Materialien unter folgendem  Link.

 

Links

  • "Fest im Griff" von VIVID - Fachstelle für Suchtprävention

Dokumente

  • Aushang Jugendgesetz
  • Leitfaden VeranstalterInnen

Kontakt

  • A6 Bildung und Gesellschaft, Referat Jugend
  • +43 (316) 877-2637
  • Fax: +43 (316) 877-4841
  • E-Mail
  • Karmeliterplatz 2 / 2. Stock
    8010 Graz
Bitte klicken Sie auf das Bild, um zum Steiermärkischen Jugendgesetz zu gelangen
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Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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