Landesjugendsingen 2023

Montag, 24. bis Freitag, 28. April 2023 in Bruck a.d. Mur

... sind steirische Kinder- und Jugendchöre bzw. Kinder- und Jugendvocalensembles aus dem schulischen und außerschulischen Bereich, deren Teilnehmer*innen mindestens sechs und höchstens 24 Jahre alt sein dürfen. Die Mindestgröße einer Vokalformation beträgt sechs Personen. Jede Stimme muss mindestens zweifach besetzt sein.

Erstmals gibt es keine Pflichtlieder!

Das Programm umfasst in allen Kategorien ein frei gewähltes Programm mit Stücken differenzierten Charakters.

  • In allen Kategorien muss eines der Stücke ein Volkslied aus Österreich oder ein Lied regionaler Prägung sein.
  • Dauer für Kategorie A1 und A2: mindestens sechs Minuten, höchstens acht Minuten Singzeit.
  • Dauer für alle anderen Kategorien: mindestens acht Minuten, höchstens zehn Minuten Singzeit.
  • In der Alterskategorie der Sechs- bis Zehnjährigen (A1 und A2) muss das Programm für das Wertungssingen kein a cappella Lied enthalten.
  • In allen anderen Kategorien muss das Programm für das Wertungssingen zwei a cappella Stücke enthalten.
  • Die Verwendung von technisch-elektronischen Hilfsmitteln zur Stimm- oder Instrumental­verstärkung ist nicht erlaubt.
  • Die Bekanntgabe des gewählten Programms muss mit der Anmeldung zum Landesjugendsingen erfolgen.

  

Besonders hingewiesen wird auf die in der Ausschreibung angeführte Regelung der Besetzungsgröße:

Die Mindestgröße einer Vokalformation beträgt 6 Personen. Jede Stimme muss mindestens zweifach besetzt sein!

Die Zuteilung der Kategorien erfolgt nach Alter, Schulform und Besetzung.

Kat. A (6 - 10 Jahre)
Oberstimmen
A1:
Normalformen
A2:
Musikal. Schwerpunktschulen
Kat. B  (10 - 14 Jahre)
AHS und MS normal
B1:
Oberstimmen 
B2:
SAB
Kat. C (10 - 14 Jahre)
Musische Sonderformen
C1:
Oberstimmen
C2:
SAB
Kat. D (10 - 19 Jahre)
AHS/BMHS Normalformen
D1:
Oberstimmen   
D2:
Männerstimmen
Kat. E (ab 15 Jahren)
Musische Sonderformen
E1:
Oberstimmen
E2:
Männerstimmen
Kat. F  (10 - 19 Jahre)
Normalformen
F1:
SAB 
F2:
SATB
Kat. G (ab 15 Jahren)
Musische Sonderformen
G1:
SAB      
G2:
SATB

Außerschulische Formationen sowie Vokalformationen von Musikschulen können in jeder Kategorie antreten.

Der Anmeldeschluss für das Landesjugendsingen ist Freitag, 31. März 2023, 12.00 Uhr

Hier geht es zur Anmeldung:  

Karin Kindermann, A6-FA Gesellschaft Referat Jugend, Karmeliterplatz 2, 8010 Graz,
Tel.: 0316 877 - 2642
Handy: 0676 8666 2642
E-Mail: karin.kindermann@stmk.gv.at

 
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