Landesjugendsingen 2023
Montag, 24. bis Freitag, 28. April 2023 in Bruck a.d. Mur
... sind steirische Kinder- und Jugendchöre bzw. Kinder- und Jugendvocalensembles aus dem schulischen und außerschulischen Bereich, deren Teilnehmer*innen mindestens sechs und höchstens 24 Jahre alt sein dürfen. Die Mindestgröße einer Vokalformation beträgt sechs Personen. Jede Stimme muss mindestens zweifach besetzt sein.
Erstmals gibt es keine Pflichtlieder!
Das Programm umfasst in allen Kategorien ein frei gewähltes Programm mit Stücken differenzierten Charakters.
- In allen Kategorien muss eines der Stücke ein Volkslied aus Österreich oder ein Lied regionaler Prägung sein.
- Dauer für Kategorie A1 und A2: mindestens sechs Minuten, höchstens acht Minuten Singzeit.
- Dauer für alle anderen Kategorien: mindestens acht Minuten, höchstens zehn Minuten Singzeit.
- In der Alterskategorie der Sechs- bis Zehnjährigen (A1 und A2) muss das Programm für das Wertungssingen kein a cappella Lied enthalten.
- In allen anderen Kategorien muss das Programm für das Wertungssingen zwei a cappella Stücke enthalten.
- Die Verwendung von technisch-elektronischen Hilfsmitteln zur Stimm- oder Instrumentalverstärkung ist nicht erlaubt.
- Die Bekanntgabe des gewählten Programms muss mit der Anmeldung zum Landesjugendsingen erfolgen.
Besonders hingewiesen wird auf die in der Ausschreibung angeführte Regelung der Besetzungsgröße:
Die Mindestgröße einer Vokalformation beträgt 6 Personen. Jede Stimme muss mindestens zweifach besetzt sein!
Die Zuteilung der Kategorien erfolgt nach Alter, Schulform und Besetzung.
Kat. A | (6 - 10 Jahre) Oberstimmen |
A1: Normalformen |
A2: Musikal. Schwerpunktschulen |
Kat. B | (10 - 14 Jahre) AHS und MS normal |
B1: Oberstimmen |
B2: SAB |
Kat. C | (10 - 14 Jahre) Musische Sonderformen |
C1: Oberstimmen |
C2: SAB |
Kat. D | (10 - 19 Jahre) AHS/BMHS Normalformen |
D1: Oberstimmen |
D2: Männerstimmen |
Kat. E | (ab 15 Jahren) Musische Sonderformen |
E1: Oberstimmen |
E2: Männerstimmen |
Kat. F | (10 - 19 Jahre) Normalformen |
F1: SAB |
F2: SATB |
Kat. G | (ab 15 Jahren) Musische Sonderformen |
G1: SAB |
G2: SATB |
Außerschulische Formationen sowie Vokalformationen von Musikschulen können in jeder Kategorie antreten.
Karin Kindermann, A6-FA Gesellschaft Referat Jugend, Karmeliterplatz 2, 8010 Graz,
Tel.: 0316 877 - 2642
Handy: 0676 8666 2642
E-Mail: karin.kindermann@stmk.gv.at