Förderung Offene Jugendarbeit

Förderungsmodell

Das aktuelle Förderungsmodell sieht eine Kofinanzierung von einem Drittel der Personalkosten einer Einrichtung der offenen Jugendarbeit (Jugendzentrum, Jugendraum) vor, wenn diese die Qualitätskriterien, wie sie im Merkblatt für Förderungen der Offenen Jugendarbeit festgelegt sind, einhalten. Wie der Begriff „Kofinanzierung" verrät, ist es eine Förderungsvoraussetzung, dass Gemeinden oder andere (öffentliche) Geldgeber den Hauptanteil der Finanzierung übernehmen. Zusätzliche Projektförderungen von Einrichtungen, die bereits von der Personalförderung abgedeckt sind, sind nicht möglich.

Eine Anstellungsstunde wird mit € 570,00 pro Jahr gefördert. Die Maximalförderung für Jugendzentren beträgt 75 Anstellungsstunden.

Als Jugendräume gelten alle Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit, die weniger als 15 Stunden pro Woche geöffnet sind. Hier gelten auch etwas andere Qualitätskriterien und Bedingungen als für Jugendzentren. Details hierzu sind dem Merkblatt zu entnehmen.

Detailliertere Informationen zur Förderungsabwicklung:  Förderungsmanagement der Fachabteilung Gesellschaft

Allgemeine Förderungsvoraussetzungen: Thematische Zielsetzungen der Förderungen im Jugendbereich allgemein umfassen

  • das Wirkungsziel der Fachabteilung Gesellschaft im Bereich Jugend
  • die "Strategische Ausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit 2017-2022"

und sind hier zu finden:  Thematische Zielsetzungen

Allgemeine Förderungsgrundlage ist außerdem das  Steiermärkische Jugendgesetz (StJG 2013) im 2. Abschnitt "Jugendförderung" §10 "Offene Kinder- und Jugendarbeit".

In der Offenen Jugendarbeit ist zudem das  Merkblatt " Förderungen der Offenen Jugendarbeit" Voraussetzung für eine Förderung im Bereich der Offenen Jugendarbeit.

Die Einreichfrist für Förderungen der Offenen Jugendarbeit für das Jahr 2023 ist der 31.10.2022

Bitte verwenden Sie hierfür das gültige Merkblatt für Förderungen im Jahr 2023:

Das gültige Förderungsansuchen für Förderungen der Offenen Jugendarbeit 2023:

Folgende Dokumente und Unterlagen sind für die Förderungsperiode 2022 relevant:

Die Vorlage für den Tätigkeitsbericht 2022 finden Sie  hier

Ihr Ansprechpartner im Referat Jugend:

Mag. Stefan Zehetner
Telefon: +43 (316) 877-3173
Mobil: +43 676/8666 3173
E-Mail-pers: stefan.zehetner@stmk.gv.at
E-Mail-Dst: jugend@stmk.gv.at

Dachverband der Offenen Jugendarbeit:

 Steirischer Dachverband der Offenen Jugendarbeit

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