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Ehrenamtsversicherung in der Jugendarbeit

Informationen zur Ehrenamtsversicherung für Kinder- und Jugendarbeit

Mit der Ehrenamtsversicherung soll allen ehrenamtlich tätigen Personen der Kinder- und Jugendarbeit steiermarkweit (außer Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Graz - da Graz eine eigene Ehrenamtsversicherung hat) Versicherungsschutz geboten werden.

Ziel ist es, soziale Härtefälle zu vermeiden, falls kein anderer Versicherungsschutz (z.B. private Unfall oder Haftpflichtversicherung) gegeben ist. Dieser Vertrag schützt die einzelnen Personen oder die einzelnen Mitglieder von Jugendorganisationen als Person, nicht aber die Jugendorganisation als juristische Person.

Ehrenamtlich tätige Personen bei der Kinder- und Jugendarbeit steiermarkweit. Die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt im Rahmen von Aktivitäten und Projekten, die entweder direkt vom Land Steiermark, A6 Bildung und Gesellschaft, veranstaltet oder gefördert und unterstützt werden.

Dabei handelt es sich unter anderem um die

  • Leitung von Kinder- und Jugendgruppen,
  • die Gestaltung von, bzw. die Mithilfe bei Kinder- und Jugendtreffs zum Beispiel im Rahmen der außerschulischen Jugendarbeit
  • Schi- und Snowboardkurse
  • Sportausübung
  • Outdooraktivitäten,
  • Veranstaltungen wie Spiel-, Lese- oder Sportfeste u.ä.
  • Workshops und Diskussionsforen,
  • Versammlungen,
  • Aus- und Weiterbildungen
  • Ausflügen

Verbandliche Jugendarbeit
Jedenfalls gilt der Versicherungsschutz auch für alle ehrenamtlich Tätigen aller verbandlichen Jugendorganisationen des Landes Steiermark, welche eine Jahresförderung erhalten, bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für die jeweilige Jugendorganisation, sofern dafür keine eigene Versicherung dieser Organisation für die ehrenamtlich Tätigen besteht.

Der Nachweis einer ehrenamtlichen Tätigkeit obliegt dem Einzelnen und muss im Schadensfalle in Form einer entsprechenden Bestätigung durch die jeweilige Jugendorganisation oder dem Referat Jugend erfolgen.

Versichert ist zum einen die gesetzliche Haftung aus der Tätigkeit der versicherten Personen für Sach- und Personenschäden an Dritte bis € 3.000.000,00 und zum anderen Unfälle der versicherten Personen im Rahmen Ihrer Tätigkeit mit folgenden Versicherungssummen und zahlreichen Deckungserweiterungen:

Dauernde Invalidität (Progression 400 %) - Kapitalleistung

ab 25 % Invalidität

Versicherungssumme

Maximalleistung ab 91 % Gesamtinvalidität

EUR 75.000,--

EUR 300.000,--

Unfalltod

Versicherungssumme

EUR 10.000,--

Unfallkosten (Heil-, Bergungs-, Transport-, Rückhol- u. Pflegekosten)

Versicherungssumme

EUR 2.000,--

Nicht versichert sind Tätigkeiten bei Unfällen, die in den Risikosportbereich fallen. 

 

Schadensmeldung an folgende Adresse senden:

Amt der Stmk. Landesregierung
A6 Bildung und Gesellschaft
Referat Jugend
Karmeliterplatz 2/2, 8010 Graz
E-Mail: jugend@stmk.gv.at

Entsprechende Schadensmeldungsformulare liegen dort auf und können im Bedarfsfalle angefordert werden.

 
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MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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