Österreichisches Jugendsingen 2026
Bezirks-, Landes- und Bundesjugendsingen
Das Österreichische Jugendsingen ist die größte chormusikalische Jugendveranstaltung Österreichs und dient zur Pflege und Förderung des chorischen Singens junger Menschen in Vokalensembles und Chören.
Es besteht aus den Bezirks-, dem Landes- und Bundesjugendsingen.
Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen Kinder- und Jugendchöre bzw. Vokalensembles aus dem schulischen und außerschulischen Bereich deren Teilnehmer mindestens 6 und durchschnittlich höchstens 24 Jahre alt sein dürfen.
Veranstalter des steirischen Jugendsingens ist, in Kooperation mit der Bildungsdirektion, die Abteilung 6 - Fachabteilung Gesellschaft, Referat Jugend des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung.
Die Bezirkssingen sollen festliche Singen ohne Wertung sein und werden von engagierten Chorleiterinnen/-leitern in den Bezirken organisiert und durchgeführt. Sie dienen als Generalprobe für das Jugendsingen bzw. um Auftrittserfahrung zu sammeln.
Die bereits fixierten Termine in den Bezirken sind unten angeführt.
Gerne können weitere Bezirkssingen mit Kinder- und Jugendchören Ihrer Umgebung durchgeführt werden. Als Veranstaltungsort können Schulen oder jegliche Räume, die für die Öffentlichkeit zugänglichen sind, ausgewählt werden. Der festgelegte Termin, Ort und die verantwortliche Person müssen ehestens dem Referat Jugend gemeldet werden. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Die Bezirkssingen sollten nach Möglichkeit vor dem Anmeldeschluss zum Landesjugendsingen, am 13. März 2026, abgeschlossen sein. Ein späterer Zeitpunkt ist nur dann möglich, wenn die teilnehmenden Chöre schon im Vorhinein wissen, dass sie zum Landesjugendsingen fahren möchten oder nicht.
Für die Teilnahme am Landesjugendsingen ist die Teilnahme am Bezirkssingen keine Voraussetzung.
Bezirk: Hartberg-Fürstenfeld
10. März 2026
Organisation: Ruth Natter, MSc.
Bezirk: Weiz
18. März 2026
Organisation:
Bezirk: Leibnitz
in Kürze ersichtlich
Einteilung der Chöre und Vokalensembles in Kategorien
Die Mindestgröße eines Vokalensembles / Chores beträgt 6 Personen. Jede Stimme muss mindestens zweifach besetzt sein.
Die Einteilung in Kategorien erfolgt nach Alter und Schulform (mit oder ohne musikalische Schwerpunktsetzung)
Im Zuge der Anmeldung wird die genaue Zuteilung in die entsprechende Kategorie vom Juryvorsitzenden des steirischen Landesjugendsinges vorgenommen. Außerschulische Formationen sowie Vokalformationen von Musikschulen können in jeder Kategorie antreten.
Kategorie A1 (6 - 10 Jahre)
Kategorie A2 (6 - 10 Jahre) Schulen mit musikalischer Schwerpunktsetzung
Kategorie B1 (10 - 14 Jahre)
Kategorie B2 (10 - 14 Jahre) Schulen mit musikalischer Schwerpunktsetzung
Kategorie C1 (10 - 19 Jahre)
Kategorie C2 (10 - 19 Jahre) Schulen mit musikalischer Schwerpunktsetzung
Kategorie D1 (15 - 19 Jahre)
Kategorie D2 (15 - 19 Jahre) Schulen mit musikalischer Schwerpunktsetzung
Kategorie E (ab 19 Jahre - durchschnittlich höchtens 24 Jahre)
Zur Beurteilung der Chöre und Vokalensembles werden Chorfachleuten aus den Bundesländern eingeladen. Der Juryvorsitzende ist Fachinspektor i.R. MMag. Klaus Dorfegger.
Programmauswahl beim Landesjugendsingen
Für das Jugendsingen wird kein Pflichtliederheft mehr herausgegeben und es entfällt somit die Auswahl des Pflichtliedes in allen Kategorien!
Das Programm für das Landesjugendsingen umfasst in allen Kategorien ein frei gewähltes Programm mit Stücken differenzierten Charakters.
In allen Kategorien muss eines der Stück ein österreichisches Volkslied sein.
Dauer für die Kategorie A1 und A2 mindestens 6 Minuten, höchstens 8 Minuten Singzeit
Dauer für alle anderen Kategorien mindestens 8 Minuten, höhchstens 10 Minuten Singzeit.
In der Kategorie A1 muss das Programm kein a-cappella Lied enthalten.
In der Kategorie A2 muss das Programm ein a-cappella Lied enthalten.
In allen anderen Kategorien muss das Programm zwei a-cappella Lied enthalten.
Chorleitungen oder andere Lehrpersonen dürfen nicht mitsingen.
Die Verwendung von technisch-elektronischen Hilfsmitteln zur Stimm- oder Instrumentalverstärkung ist nicht erlaubt.
Die Bekanntgabe des gewählten Programms muss mit der Anmeldung zum Landesjugendsingen erfolgen.
Beurteilung beim Landesjugendsingen
Zur Bewertung der Chöre und Vokalensembles ist eine Jury aus Chorfachleuten eingerichtet.
Den Juryvorsitz hat FI.i.R. MMag Klaus Dorfegger inne.
Die Beurteilung der Darbietung erfolgt nach Punkten. Insgesamt können bis zu 30 Punkten vergeben werden.
Max. 10 Punkte technische Kriterien (Intonation, Chorklang, Dynamik Rhythmik)
Max. 10 Punkte musikalisch-künstlerische Kriterien (Interpretation, Stil)
Max. 5 Punkte Programmauswahl (Vielfalt und Schwierigkeit der Stücke)
Mas. 5 Punkte künstlerischer Gesamteindruck (Gesamtkonzept, Präsentation)
Die Chöre und Vokalensembles erhalten für ihre Leistungen ausschließlich ein Prädikat zugesprochen. Die erreichten Punkte werden nicht bekanntgegeben. Jede teilnehmende Formation erhält eine schriftliche Rückmeldung.
Die Prädikate lauten:
„mit ausgezeichnetem Erfolgt teilgenommen" (25 - 30 Punkte)
„mit sehr gutem Erfolg teilgenommen" (19 - 24 Punkte)
„mit gutem Erfolg teilgenommen" (13 - 18 Punkte)
„mit Erfolg teilgenommen" (0 - 12 Punkte)
Das Österreichische Bundesjugendsingen findet von 29. Juni bis 2. Juli 2026 im Brucknerhaus und an der Anton Bruckner Privatuniversität in Linz statt.
Teilnahmeberechtigt sind die besten "ausgezeichneten" Chöre des Landesjugendsingens. Die Steiermark darf 132 Sängerinnen und Sänger zum Bundesjugendsingen melden. Die Chöre und Vokalensembles werden von der Jury beim Landesjugendsingen ausgewählt.
Die Teilnahmekriterien und alle Infos dazu finden Sie
hier
LINK zum Jugendportal des Bundeskanzleramtes



