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Referat Jugend

Das Referat Jugend ist gemäß Steiermärkischem Jugendgesetz dafür zuständig, dass junge Menschen als eigenständige Persönlichkeiten in ihrer geistigen, seelischen, ethischen, körperlichen, sozialen, politischen und kulturellen Entwicklung gefördert werden.

Ziel ist es außerdem, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und Einflüssen zu schützen, die sich nachteilig auf ihre Entwicklung auswirken; die Eigenverantwortung der Kinder und Jugendlichen zu fördern; Eltern und Erziehungsberechtigte sowie in der Kinder- und Jugendarbeit tätige Menschen zu unterstützen; die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse ebenso zu berücksichtigen wie regionale Gegebenheiten.

Das Land Steiermark fördert die Kinder- und Jugendarbeit in ihrer Vielfalt, um so sicherstellen zu können, dass Synergien im Rahmen einer planmäßigen, wissensgeleiteten und zielorientierten Entwicklung der örtlichen und regionalen Angebote für Kinder und Jugendliche genützt werden.

 

Kontakt

  • A6 Bildung und Gesellschaft, Referat Jugend
  • +43 (316) 877-2637
  • Fax: +43 (316) 877-4841
  • E-Mail
  • Karmeliterplatz 2 / 2. Stock
    8010 Graz
Bitte klicken Sie auf das Bild, um zum Steiermärkischen Jugendgesetz zu gelangen
© Land Steiermark
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MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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