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Jugendgesetz noch immer Thema

Die Bezirksblasmusik Leoben informierte sich über den Jugendschutz

Jugendmanagerin Valerie Böckel mit Jurist Mario Wünsch und den Vertretern der Bezirksblasmusik Leoben, Isa Ammerer, Vinzenz Keimel und Christoph Stoni (v.r.n.l.)© RJM
„Auch wenn man ab 16 Jahren ohne zeitliche Begrenzung nachts ausbleiben darf, so tragen die Eltern noch immer die Letztverantwortung. Das heißt, wenn die Eltern sagen, dass ihr Kind um 23 Uhr daheim sein muss, dann muss sich dieses danach halten", so der Jurist des Landes Steiermark, Mario Wünsch.

Die regionale Jugendmanagerin des Regionalmanagements Obersteiermark Ost, Valerie Böckel, organisierte für die Mitglieder der Bezirksblasmusik Leoben im Vereinslokal in Kraubath den kostenlosen Vortrag zum Thema Jugendgesetz. Dieses ist seit 1. Oktober 2013 in Kraft und betrifft nicht nur Fragen des Ausgehens.

Ab wann alleine in den Urlaub? Wann ein Tattoo?
Im steirischen Jugendgesetz sind aber nicht nur die Ausgehzeiten geregelt, sondern auch, ab welchem Alter man sich ein Piercing stechen (14 Jahren) oder sich tätowieren (18 Jahren) lassen kann. Thema waren auch die Strafen, die sowohl Eltern als auch Jugendliche treffen, wenn sie gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen. Wenn sich Jugendliche nicht an das Gesetz halten, sind folgende Strafmöglichkeiten vorgesehen: Beratungsgespräche, Schulungsmaßnahmen, Sozialleistungen oder Geldstrafen bis zu 300 Euro. „Erwachsene müssen mit Geldstrafen zwischen 3.000 und 15.000 Euro rechnen", so Wünsch.

Vorträge für Vereine und Jugendakteure
„Die Information über das Jugendgesetz ist nur ein Angebot von vielen, das Multiplikatoren im Jugendbereich in Anspruch nehmen können. So gibt es noch jede Menge Workshops etwa zu den Themen Sucht- und Gewaltprävention, Mädchen- und Burschengesundheit, aber auch Theater, Kommunikation und Partizipation", sagt Jugendmanagerin Valerie Böckel, die gerne kontaktiert werden kann.

Nähere Informationen zum Jugendgesetz finden Sie  hier.

 

 

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