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Die Landjugend Mur-Mürz informierte sich über das neue Jugendgesetz

Wie lange dürfen Jugendliche wegbleiben? Ab wann darf man Alkohol trinken? Wann ist man strafmündig?
Um diesen und weiteren Fragen rund um das neue Steiermärkische Jugendgesetz auf den Grund zu gehen, organisierte die Regionale Jugendmanagerin Valerie Böckel gemeinsam mit der Bezirksleiterin der Landjugend Mürzzuschlag, Bettina Thonhofer, für die Landjugend der Region Mur-Mürz in der Brucker Landwirtschaftskammer einen Vortrag. Der Einladung folgten über zwanzig Jugendliche aus den Bezirken Leoben und Bruck-Mürzzuschlag.

Böckel stellte zunächst kurz die Leistungen des Regionalen Jugendmanagements vor und leitete dann zu Mario Wünsch vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung über. Der Jurist erklärte alle Feinheiten des Jugendgesetzes und beantwortete sämtliche Fragen der Landjugend, die sich vor allem um die Aufsichtspflicht von Jugendlichen sowie um den Alkohol-Ausschank bei Festivitäten drehten.

Weiterbildung für regionale JugendarbeiterInnen möglich
Abschließend betonte Böckel noch, dass es für alle Jugendorganisationen in der Region möglich sei, einen Vortrag rund um das Jugendgesetz in Anspruch zu nehmen. Dies gelte auch für andere Weiterbildungsmaßnahmen oder Workshops für Jugendarbeiter/-innen. „Interessierte Gruppen brauchen nur mit mir Kontakt aufnehmen", so die Jugendmanagerin.

v.l.: Manuel Krautgartner (Obmann Landjugend Bruck), Bettina Thonhofer (Leiterin Landjugend Mürzzuschlag), Mario Wünsch (Amt der Steiermärkischen Landesregierung), Matthias Täubl (Obmann Landjugend Mürzzuschlag), Elisabeth Weber (Landjugend-Regionalbetreuerin) und Bernhard Linzmeier (Obmann Landjugend Leoben)© RJM/Böckel
Über zwanzig Jugendliche wollten sich die Infos um das Jugendgesetz nicht entgehen lassen. © RJM/Böckel
 

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