Positivkennzeichnung von Filmen und vergleichbaren Bildträgern für Kinder und Jugendliche

Audiovisuelle Medien sind heute ein wesentlicher Bestandteil unserer Kultur, Mediennutzung gehört für alle Altersgruppen untrennbar zum Alltag.
Der Film ist ein faszinierendes und vielseitiges Medium. Filme bieten Unterhaltung, vermitteln Wissen und können als Orientierungshilfe die Identitätsfindung erleichtern.
Allgemein gültige Einschätzungen und daher Aussagen zur Wirkung von Filmen auf Kinder und Jugendliche gibt es allerdings nicht, da diese immer individuell und kontextabhängig ist. Auch sind die konkreten Lebenszusammenhänge und die bisherigen Medienerfahrungen beim einzelnen Kind bzw. Jugendlichen individuell verschieden.
Im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder und Jugendliche Anspruch auf qualitativ hochwertige Medienprodukte. Junge Menschen wollen gute Filme sehen, die spannende, realistische und abwechslungsreiche Unterhaltung bieten, an ihre Alltagswelten anknüpfen und ihre Perspektive einnehmen. Sie sollen entsprechend ihrer Entwicklung in ihrer Lebensrealität, ihren Wünschen, Sehnsüchten und Ängsten ernst genommen werden. Sie zu respektieren heißt daher, sie durch anspruchsvolle Filme weder zu über- noch zu unterfordern.
Die Positivkennzeichnung von Filmen durch die JMK erfolgt immer in Abwägung mit Wirkungsrisiken. Sie wird aufgrund des Inhalts unter Berücksichtigung der entwicklungspsychologischen und gesellschaftspolitischen Aspekte, welche durch die formale Gestaltung verstärkt oder abgeschwächt werden können, ausgesprochen.
Die Mitglieder der Jugendmedienkommission (JMK) sind erfahrene Experten/innen auf dem Gebiet des Jugendmedienschutzes. Unter Berücksichtigung des subjektiven Charakters der Meinungen einzelner Kommissionsmitglieder werden die Entscheidungen zur Positivkennzeichnung in den Ausschüssen der JMK nach ausführlicher Diskussion und nach dem Mehrheitsprinzip getroffen.
Das impliziert selbstverständlich, dass zu einem bestimmten Film oder Video andere Einschätzungen möglich sind, die von denen der Kommission abweichen.