Seminar für mikrofoniertes Singen
Donnerstag, 11. bis Samstag, 13. März 2021
Anmeldeformular
Dorfstrasse 17
8430 Leitring/Wagna
Tel: 03452 827880
E-Mail: retzhof@stmk.gv.at
Web: http://www.retzhof.at/
Teilnahmeberechtigung:
Für Pädagog_innen im schulischen Bereich ist eine Teilnahme an diesem Seminar nur nach vorheriger Anmeldung bei der Pädagogischen Hochschule bzw Genehmigung dieser, möglich.
Für Pädagog_innen der Musikschulen bzw. Chorleiter_innen im außerschulischen Jugendbereich ist die Teilnahme jederzeit nach der online Anmeldung möglich.
Schwerpunkt, Inhalt und Ziele
Der musikalische Schwerpunkt dieses Seminares liegt in den Genres Pop, Jazz und Gospel, da hier ein mikrofoniertes Singen eine sinnvolle und teilweise eine stilistisch notwendige Erweiterung ist. Die Verwendung von Mikrofonen für SolistInnen, Ensembles oder Chöre schafft neue Möglichkeiten der musikalischen und klanglichen Gestaltung, die in den drei Tagen in vielen praktischen Beispielen mit aktueller Literatur geübt werden.
Der Unterricht findet in der großen Gruppe (Chor), in zwei kleinere Gruppen (Ensembles) und in der Einzelstimmbildung statt. Am zweiten Abend gibt es die Möglichkeit mit einem selbst gewählten Song und einer professionellen Band in Form einer Jam-Session aufzutreten (freiwillig)
Inhalte:
•Aktuelle Jazz/Pop/Gospel Literatur
•Chorsingen, Ensemblesingen und Blendingtechniken mit Mikrofonen
•Einfache Arrangementtechniken, Head Arrangements
•Einstudierungstechniken im Kontext der Pop-Musik
•Stilmittel der Jazz, Pop und Gospelmusik (Phrasing, Groove,...)
•Stimmtechnik in der Einzelstimmbildung, im Chor und im Ensemble
•Auftrittsmöglichkeit mit einer professionellen Band
•Grundlegende Tontechnische Kenntnisse
Ziel:
Die TeilnehmerInnen sollen das Singen mit dem Mikrofon in den unterschiedlichsten Facetten kennenlernen und dies im eigenen Unterricht an die SchülerInnen weitergeben können.
Das Seminar soll einen motivierenden Anstoß geben sich mit dieser Art des Singens weiter zu beschäftigen.
Kosten
Die Kosten für alle Referent_innen und die Infrastruktur übernimmt das Land Steiermark.
Soferne Sie keinen Dienstauftrag haben und daher keine Reisekosten mit Ihrer Schule bzw. mit der Bildungsdirektion abrechnen können, fallen für Sie Kosten für eine eventuelle Verpflegung bzw. Nächtigung an