meilenstein 2015
Auszeichnung für ehrenamtlich Engagierte in der steirischen außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit
Hofgasse 15
8010 Graz
Karmeliterplatz 2
8010 Graz
Ansprechperson: Christa Zobernig
Tel: 0316 877 3171
E-Mail: christa.zobernig@stmk.gv.at
Web: http://www.jugendreferat.at/
meilenstein 2015 _
Auszeichnung für ehrenamtlich Engagierte in der steirischen außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit
Informationen zum meilenstein 2015
Mit dem meilenstein 2015 werden ehrenamtlich engagierte Personen, die in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit in der Steiermark tätig sind, ausgezeichnet.
Personen, die im Zeitraum von 2013 bis 2015 in einer Organisation oder einem Verein für die steirischen Kinder bzw. Jugendlichen tätig sind und im genannten Zeitraum besonders herausragende Leistungen erbracht haben, werden im Rahmen der Veranstaltung „Rampenlicht Jugendarbeit und mehr..." geehrt. „Rampenlicht Jugendarbeit und mehr ..." findet am 1. Dezember 2015 in der Aula der Alten Universität Graz statt.
Kriterien für eine mögliche Auszeichnung mit dem meilenstein 2015:
• Die Person ist ehrenamtlich in einem Verein/einer Organisation bzw. Initiative des Steirischen Landesjugendbeirats und deren beratenden Mitgliedern, des Dachverbands der Offenen Jugendarbeit beziehungsweise im Fachstellennetzwerk engagiert.
• Die Person hat innerhalb der letzten beiden Jahre maßgeblich das Vereins-/Organisationsleben mitgestaltet, hat an Angeboten entscheidend mitgewirkt oder hat eine besondere Leistung für den Verein/die Organisation erbracht. (Eine aussagekräftige Begründung zur Nominierung ist dem Datenblatt beizulegen.)
• Die Person ist nach wie vor aktiv für den Verein/die Organisation tätig.
• Je Verein/Organisation kann nur eine Person nominiert werden.
• Die Nominierung muss fristgerecht mit den vorgeschriebenen Unterlagen eingereicht werden.
Jeder Mitgliedsverein des Landesjugendbeirats kann eine Person nominieren. Das Fachstellennetzwerk bzw. der Dachverband der Offenen Jugendarbeit können jeweils vier Personen aus den Mitgliedsorganisationen und die beratenden Mitglieder des Landesjugendbeirates können jeweils eine Person nominieren. Die Auswahl der Personen, die beim Organisationskomitee meilenstein 2015 eingereicht werden, obliegt den jeweiligen Vorständen. Die Nominierungen werden von der jeweiligen Steuergruppe geprüft und Frau Landesrätin Mag.a Ursula Lackner vorgelegt.
Nach der Prüfung wird sowohl der Organisation wie auch der nominierten Person bekannt gegeben, ob die Nominierung angenommen und diese Person mit dem meilenstein 2015 geehrt wird.
Kontakt und weitere Informationen:
A6-FAGD-Referat Jugend
Christa Zobernig
Karmeliterplatz 2, 8010 Graz
christa.zobernig@stmk.gv.at
www.landesjugendreferat.at