Steirischer Landesjugendbeirat zu Gast im Landtag
Am 20. März 2014 stattete eine Abordnung des Landesjugendbeirates Herrn Landtagspräsidenten Franz Majcen einen Besuch ab. Präsident Majcen und Landtagsdirektor Hofrat Dr. Weiss stellten nach einem geschichtlichen Abriss die parlamentarische Arbeit des Landtages sowie die Geschäftsordnung des Landtages Steiermark als „Regelwerk" vor. Die brennenden Fragen des Landesjugendbeirates, wie man z.B. den § 11 im Steiermärkischen Jugendgesetz bestmöglich gemeinsam umsetzen kann. Anschließend wurde intensiv über aktuelle Themen diskutiert. Die Mitglieder des Landesjugendbeirates nahmen die Einladung zu weiteren Treffen im Landhaus gerne an.
§ 11 Landesjugendbeirat, StJG 2013
(1) Die zu einem Verein zusammengeschlossenen steirischen verbandlichen Jugendorganisationen bilden den Steirischen Landesjugendbeirat.
(2) Der Landesjugendbeirat trägt insbesondere durch die Erfüllung folgender Aufgaben zur Jugendförderung bei:
1. Vertretung der Interessen der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit sowie deren Mitglieder in der Steiermark;
2. Vertretung und Behandlung von gemeinsamen Angelegenheiten der Kinder- und Jugendorganisationen;
3. Beratende Mitwirkung bei der Vergabe von Fördermitteln für die verbandliche Jugendarbeit;
4. Unterstützung der Landesregierung bei der Umsetzung der Kinder- und Jugendstrategie;
5. Begutachtung jugendrelevanter Gesetzes- und Verordnungsentwürfe.